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Irrtumsanfechtung eines Bauwerkvertrags wegen fehlender Gewerbeberechtigung

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2022/93ZVB 2022, 421 - 423 Heft 11 v. 6.12.2022

§ 99 GewO

Der Regelungszweck des § 99 Abs 2 GewO liegt darin, dass ein Baugewerbetreibender, der mit der Ausführung eines Hochbauprojekts iSd § 99 Abs 1 Z 3 GewO beauftragt ist, im Rahmen dieses Hochbauauftrags - und damit im Rahmen der nur dann eigenen Bauführung - zusätzlich berechtigt ist, auch die in § 99 Abs 2 Satz 2 GewO taxativ aufgezählten Tätigkeiten als besondere Nebenrechte zu übernehmen und auszuführen.

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