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Schriftformgebot für die Pflichtenübertragung auf Projektleiter nach dem BauKG

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2022/43ZVB 2022, 206 - 209 Heft 5 v. 31.5.2022

§ 9 Abs 1 BauKG

Das Schriftformerfordernis des § 3 Abs 6 BauKG ist auf die Pflichtenübertragung nach § 9 Abs 1 BauKG analog anzuwenden. Der Bauherr kann sich daher gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht darauf berufen, dass er Pflichten nach dem BauKG mündlich oder konkludent auf einen Projektleiter übertragen habe.

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