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Editorial

EditorialAufsatzJohannes Schramm, Josef AicherZVB 2022/37ZVB 2022, 173 Heft 5 v. 31.5.2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

Das BVwG hatte die Zulässigkeit der Bildung einer Bietergemeinschaft im Baubereich zu beurteilen. Demnach können Bietergemeinschaften im Einzelfall gerechtfertigt sein, wobei ein Kartell iSd § 1 KartellG 2005 jedenfalls eine unzulässige Bietergemeinschaft darstellt .

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