In den nachfolgenden Tabellen werden zur leichteren Handhabung für die Praxis die sich aus der BVwG-PauschGebV Vergabe 2018 iZm § 340 BVergG 2018 und § 84 BVergGKonz 2018 ergebenden Gebührensätze unter Berücksichtigung der ab 1. 1. 2022 anzuwendenden Schwellenwerte (FN ) ausgerechnet und übersichtlich dargestellt.
Abstract aus ZVB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.