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Zur Vertraulichkeit von Informationen und zum Recht auf effektiven Rechtsschutz

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2021/99ZVB 2021, 483 - 492 Heft 12 v. 9.12.2021

Art 1 RL 89/665/EWG , Art 21 RL 2014/24/EU

Ein öff AG ist nicht verpflichtet, als vertraulich eingestufte Informationen, die im Angebot des erfolgreichen Bieters enthalten sind, anderen Bietern mitzuteilen.

Lehnt der öff AG die Übermittlung solcher Informationen ab, so muss er das Recht des ASt auf einen wirksamen Rechtsbehelf gegen das Recht auf Schutz vertraulicher Informationen abwägen und seine Entscheidung begründen.

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