Im Rahmen der Entscheidung C-155/19 vom 3. 2. 2021 hatte der EuGH die Frage zu beantworten, ob der italienische Fußball-Dachverband öffentlicher Auftraggeber iSd RL 2014/4/EU sein könnte. Die Frage wurde nicht abschließend beantwortet, jedoch wurden "sachdienliche Hinweise" herausgearbeitet, welche die Beurteilung dieser Frage erleichtern sollen. Im Rahmen dieses Beitrags wird die mögliche Eigenschaft der österreichischen Sportverbandsorganisation sowie der obersten Sport(dach)verbände als öffentliche Auftraggeber unter Einbeziehung der EuGH-Entscheidung beleuchtet.