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Einstweilige Verfügungen - Wiener Vergaberechtsschutz und europarechtliche Vorgaben

VergaberechtBeitragAufsatzAlbert OppelZVB 2021/89ZVB 2021, 432 - 437 Heft 11 v. 16.11.2021

Im Verfahren betreffend einstweilige Verfügungen sind wichtige Verfahrensgrundsätze außer Kraft gesetzt. Die Erfolgsaussichten des Hauptantrags können berücksichtigt werden. Eine strenge Antragsbindung kann Probleme bereiten. Die Möglichkeit, von der Erlassung einer einstweiligen Verfügung wegen Überwiegens des öffentlichen Interesses an der "Fortführung" des Vergabeverfahrens absehen zu können, scheint unvollkommen.

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