Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Wiesinger beleuchtet in seinem Beitrag die mit der ZTG-Novelle neu geschaffene Möglichkeit zur Bildung von interdisziplinären Gesellschaften. Dabei setzte er sich kritisch mit der Unzulässigkeit der Gesellschaftsform GesbR und der damit einhergehenden Bildung einer ARGE auseinander.