1. Art 1 Abs 2 lit b Vergabe-Richtlinie 2004/18
Ein öff Bauauftrag liegt dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber Einfluss auf die architektonische Struktur des Gebäudes wie seine Größe, seine Außenwände und seine tragenden Wände ausübt.
1. Art 1 Abs 2 lit b Vergabe-Richtlinie 2004/18
Ein öff Bauauftrag liegt dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber Einfluss auf die architektonische Struktur des Gebäudes wie seine Größe, seine Außenwände und seine tragenden Wände ausübt.