A EuGH: (FN 1) Zur Definition und Entgeltlichkeit öffentlicher Aufträge
Auf Basis eines Softwareüberlassungsvertrags sowie einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Land Berlin überließ das Land Berlin der Stadt Köln unentgeltlich und ohne Durchführung eines vorherigen Vergabeverfahrens eine Software zur Leitung von Feuerwehreinsätzen.