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Schnell ermittelt und entschieden: keine Antragslegitimation nach "rechtskräftiger" Ausscheidensentscheidung

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2019/72ZVB 2019, 300 - 302 Heft 7 und 8 v. 18.7.2019

1. §§ 90, 320 BVergG 2006

Allfällige Rechtswidrigkeiten (zB die Festlegung aller Positionen als wesentliche Preispositionen) einer bestandsfesten Entscheidung dürfen von der Vergabekontrollbehörde im Rahmen der Nachprüfung einer späteren Auftraggeberentscheidung nicht aufgegriffen werden.

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