Art 1 Abs 2 lit a, Art 2 RL 2004/18/EG
Der Begriff "entgeltliche Verträge" umfasst die freihändige Vergabe einer Finanzierung, die vollständig für die Herstellung von Erzeugnissen bestimmt ist, die ein Wirtschaftsteilnehmer kostenlos an verschiedene Verwaltungsstellen zu liefern hat, welche außer der Zahlung einer Lieferkostenpauschale keine Gegenleistung erbringen müssen.