( § 9, § 10, § 11 AlVG ) Ein beabsichtigter Wohnungswechsel eines Arbeitslosen macht Arbeitsstellen am bisherigen Wohnort nicht zuweisungsuntauglich; dies auch dann nicht, wenn für die angebotene Arbeitsstelle ein längerer Fußweg in den Abendstunden erforderlich ist.
VwGH 26.01.2000, 99/08/0137