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§ 10 AlVG

SozialversicherungARD 5130/26/2000 Heft 5130 v. 20.6.2000

( § 10 AlVG ) Der Umstand, dass ein Arbeitsloser einen Vorstellungstermin „vergessen“ hat, vermag ihn angesichts des Umstandes, dass er bereits mehrmals zur Einhaltung der Termine ermahnt und der Termin schriftlich bekannt gemacht worden ist, nicht zu entschuldigen.

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