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Zuständigkeitsänderung für Vorsteuervergütungsanträge in Deutschland

gerade noch RECHTzeitigRdW 2005/242fRdW 2005, 197 Heft 4 v. 15.4.2005

Ausländische Unternehmer, die in Deutschland für ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen beziehen, können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen nur im so genannten Vorsteuer-Vergütungsverfahren (zurück-)vergütet erhalten. Ab 1. 3. 2005 sind nunmehr alle Vorsteuervergütungsanträge an die Außenstelle Schwedt (bisher: Bonn) des Bundesamtes für Finanzen zu übersenden. Weitere Informationen sowie den Antragsvordruck (USt 1 T) finden Sie auf der Homepage des BfF unter http://www.bff-online.de/ust/ustv/index.html .

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