Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 - Mit dem VerwGesG 2005 soll der bisher auf das Verwertungsgesellschaftengesetz und die UrhG-Nov 1980 aufgeteilte Rechtsstoff in einem einheitlichen neuen Gesetz zusammengefasst und umfassend modernisiert werden. Neben der Schaffung neuer Behörden werden weiters die Organisationsvorschriften für Verwertungsgesellschaften sowie ihre Pflichten gegenüber den Bezugsberechtigten und gegenüber den Nutzern eingehender geregelt. Ministerialentwurf 16. 3. 2005, 261/ME NR 22. GP.