( § 41 Abs 2 und Abs 3 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Die einem Gesellschafter-Geschäftsführer neben einem monatlichen Fixgehalt vierteljährlich gewährte zusätzliche Vergütung für geleistete Arbeitsstunden unterliegt ebenfalls der Dienstgeberbeitragspflicht.
VwGH 18.07.2001, 2001/13/0082