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§ 41 Abs 2 und Abs 3 FLAG, § 22 Z 2 EStG

ARD 5304/25/2002 Heft 5304 v. 23.4.2002

( § 41 Abs 2 und Abs 3 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Stellen die einem Gesellschafter-Geschäftsführer zugeflossenen Beträge vorschussweise gewährte - somit der Gesellschaftereigenschaft zuzurechnende - Gewinnausschüttungen dar, besteht mangels Entlohnung für die Geschäftsführungstätigkeit keine Verpflichtung zur Leistung eines Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen. VwGH 17.10.2001, 2001/13/0098 (vormals 2000/13/0149). (Bescheid aufgehoben)

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