BMF 29. 11. 2000
( § 23 Z 2 EStG, § 22 BAO ) Verbleiben einem Vater nach unentgeltlicher Übertragung von Kommanditanteilen an seine Söhne noch 5% und weiters das ganze Sonderbetriebsvermögen, wird ein Missbrauch auszuschließen sein, wenn diese Maßnahme darauf abzielt, die Übergabe des restlichen Kommanditanteils samt Sonderbetriebsvermögen unter Lebenden oder im Erbweg vorzubereiten (vgl. auch BMF 22. 5. 2000, ARD 5146/30/2000)