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§ 6 Abs 1 BewG

ARD 5189/29/2001 Heft 5189 v. 6.2.2001

( § 6 Abs 1 BewG ) Sind Abgabenverbindlichkeiten einer GmbH im Zeitpunkt der Leistung einer Einlage nicht vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängig gewesen, kann die Außerachtlassung von Rücklagen und Rückstellungen hinsichtlich dieser Abgaben bei der Beurteilung der Frage, ob im Zeitpunkt der Zuführung der Einlage ein Verlust am Stammkapital der Gesellschaft eingetreten war, nicht auf § 6 Abs 1 BewG 1955 gestützt werden, wonach Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, nicht zu berücksichtigen sind. VwGH 25.11.1999, 98/16/0197. (Bescheid aufgehoben)

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