Die Wirtschaftsprüfer stellen die hierarchisch höchste Kompetenz im Berufsstand der Wirtschaftstreuhänder. Der Umfang der handelsrechtlichen Pflichtprüfung wird durch§ 268f HGBdeterminiert. Die Erwartungen in diese Pflichtprüfung durch die Öffentlichkeit gehen über den formelhafte Bestätigungsvermerk des§ 274 HGBhinaus. Im Zusammenhang mit den großen Unternehmenszusammenbrüchen der letzten Zeit haben vor allem die Medien die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer vehement kritisiert.