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Zur Haftrücklassgarantie

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2147ÖBA 2015, 670 Heft 9 v. 15.9.2015

§§ 880a, 914 ABGB

§ 405 ZPO

Das Inkrafttreten einer Haftrücklassgarantie darf davon abhängig gemacht werden, dass der Haftrücklass auf das Geschäftskonto des Werkauftragnehmers (und Garantieauftraggebers) zurückgezahlt wird.

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