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Zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit

Revision und KontrolleRWZ 1998, 200 Heft 7 v. 20.7.1998

Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist sowohl im deutschen als auch im österreichischen Handelsrecht verankert. Gesetzesänderungen, wie z. B. das EU-GesRÄG, berechtigen zur Stetigkeitsunterbrechung. Die neue deutsche Richtlinie könnte das Vorbild einer Überarbeitung der österreichischen Richtlinie (RL2. IWP) sein.

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