§ 863 ABGB, § 7 Abs 2 AuslBG - Bei einem echten Saisonbetrieb ist die Notwendigkeit, den Dienstvertrag nur befristet abzuschließen, zu bejahen. Schon im Hinblick auf die (wegen des Saisonbetriebs nur) befristet auszustellende Beschäftigungsbewilligung eines ausländischen Musikers ist die Aneinanderreihung befristeter Dienstverhältnisse zulässig.
OGH 04.09.2002, 9 ObA 89/02g