( ZPO § 146 ) Der Hinweis auf die Möglichkeit einer Beschwerde beim VwGH oder VfGH ist keine Rechtsmittelbelehrung, sondern eine bloße Ordnungsvorschrift, deren Mißachtung auch dann keinen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund bildet, wenn sie für den betroffenen Ausländer nicht in dessen Muttersprache übersetzt wurde. VfGH B-2104/95 v. 25.09.1995.( ..