Der Baukostenindex ist kein nach § 6 Abs 1 Z 5 KSchG sachlich gerechtfertigter Wertmesser für die Wertsicherung von Mietzinsen.
Wertsicherungsklauseln in Wohnungsmietverträgen unternehmerischer Vermieter haben sich an den Erfordernissen des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG messen zu lassen.

