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Rechtsprechung zu Anteilsänderungen im Wohnungseigentum und zum Kündigungsverzicht bei Wohnungsmietverträgen

entscheidungen kompaktAufsatzChristoph KothbauerZLB 2021/44ZLB 2021, 97 Heft 5 v. 19.10.2021

Die Änderung der Miteigentumsanteile im Wohnungseigentum setzt eine vorangegangene gerichtliche (§ 9 Abs 2 bzw 3 WEG) oder einvernehmliche (§ 9 Abs 6 WEG) Neufestsetzung der Nutzwerte voraus.

Grundlage für eine Änderung der Mindestanteile iSd § 2 Abs 9 WEG ist eine Nutzwertneufestsetzung (5 Ob 229/17p; RS0106054 [T 9]; RS0106055 [T 6]; RS0118638 [T 1]).

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