Die "Abrisswelle" der letzten Jahrzehnte, die ua Wiens klassische Gründerzeit-Zinshäuser betraf, rief 2018 die Stadtverantwortlichen auf den Plan, mit einer Verschärfung der Bauordnung für den Schutz historischer Bauten zu sorgen. Die Begriffe der technischen und wirtschaftlichen Abbruchreife wurden de facto durch die Formulierung der "wirtschaftlich unzumutbaren Aufwendungen der Instandsetzung" ersetzt. Was (un)zumutbar ist, bleibt dabei in einem diskussionswürdigen Ermessungsspielraum der Behörden. Bei den zu erstellenden Gutachten haben Sachverständige quasi eine historische Verantwortung zu tragen.

