Gutachten über die wirtschaftliche Abbruchreife von Gebäuden werden in mietrechtlichen Kündigungsverfahren als Nachweis für die Unwirtschaftlichkeit der ordentlichen Erhaltung des Miethauses (FN ) und in verwaltungsbehördlichen Verfahren als Nachweis für die wirtschaftlich unzumutbaren Aufwendungen in die Instandsetzung (FN ) zur Erlangung einer Abbruchbewilligung erstattet.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

