Verwertungen und daraus resultierende Bewertungen von landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften betreffen primär einen sehr eingeschränkten Interessentenkreis, wodurch die sogenannte Nachnutzbarkeit limitiert wird. Für die immobilienfinanzierende Bank, welche Kredite für den Erwerb dieses Immobilienspezialtypus vergibt, gilt es dementsprechend, die Finanzierungsparameter diesem Umstand anzupassen.

