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Ziviler Rechtsschutz bei Hass im Netz

AufsätzeMag. iur. Manuel LöwZIIR 2024, 388 Heft 4 v. 21.11.2024

Die Verlagerung des modernen Lebens in das Internet, insbesondere in den Bereich der sozialen Medien, schreitet voran und bringt zahlreiche rechtliche Herausforderungen mit sich. Diese sind vom Gesetzgeber ua durch das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz11Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG) BGBl I 2020/148, in Kraft seit 01.01.2021; zu den strafrechtlichen Aspekten vgl bereits Flörl, Das Recht am eigenen Bild aus strafrechtlicher Perspektive, ZIIR 2021, 168. adressiert worden. Online-Hate kann dabei erhebliche psychische und physische Auswirkungen auf Betroffene haben. Der folgende Beitrag erörtert, welche zivilrechtlichen Normen zu beachten sind und welche Rechtsfolgen Hass im Netz haben kann.

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