Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz, mit dem das Zinsenrecht im ABGB, im HGB, im AktG 1965 und im ASGG geändert werden soll (Zinsenrechts-Änderungsgesetz - ZinsRÄG); die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Im Wesentlichen sieht das Gesetz ab 1. 8. 2002 folgende Regelungen vor: