BMF 14.11.2000, P 80/2-IV/10/00
Bei einem Erwerb eines Hauses in Österreich um rund 10 Mio S erfolgt die Besicherung des fremdfinanzierten Betrages über eine Bürgschaft einer Liechtensteiner Stiftung. In der Folge übernimmt die Stiftung das Darlehen zur Gänze, wobei der Schuldner für die ersten 3 Jahre keine Zahlungen zu leisten hat und ab dem 4. Jahr eine Zahlung von 2% des Darlehensbetrages vereinbart wurde.