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Online-Glücksspiele: Ein Spieler kann sich idR auf das Recht seines Wohnsitzlandes stützen, um eine deliktische Schadenersatzklage gegen die Geschäftsführer des ausländischen Anbieters zu erheben, der nicht über die erforderliche Konzession verfügt

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2026/22ZfRV 2026, 35 Heft 1 v. 30.3.2026

VO (EG) 864/2007

Der Schaden des Spielers gilt nämlich als in dem Land entstanden, in dem er seinen Wohnsitz hat.

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