Online-Glücksspiele: Ein Spieler kann sich idR auf das Recht seines Wohnsitzlandes stützen, um eine deliktische Schadenersatzklage gegen die Geschäftsführer des ausländischen Anbieters zu erheben, der nicht über die erforderliche Konzession verfügt
RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2026/22ZfRV 2026, 35 Heft 1 v. 30.3.2026