Anlässlich zweier bahnbrechender Urteile in Deutschland, die, insoweit sie denn Bestand haben und Nachahmung finden sollten, den Rechten der Natur die Hintertür ins deutsche Recht geöffnet haben, beleuchtet dieser Aufsatz die Entstehung und Verbreitung dieser neuartigen Rechte, so wie sie in ihren zwei Hauptmodellen inzwischen rechtlich installiert worden sind. Zur Klärung der Frage, ob die Rechte der Natur auf liberal-demokratisch verfasste Rechtsordnungen passen, wird zunächst untersucht, ob die Natur überhaupt Trägerin subjektiver Rechte, so wie sie im 19. Jhdt von und entwickelt wurden, sein kann. Sodann werden schon bestehende Verfahrensmechanismen zur Wahrung der Interessen der Natur, so wie etwa Bürgerklagen und Verbandsklagen, besprochen. Der Aufsatz schließt mit dem Hinweis, dass eine unreflektierte Rezeption von Rechten der Natur im deutschen Rechts- und Sprachraum dann doch Ausdruck einer Sehnsucht nach postmodernen Wunschrechten sein kann.

