In einer aktuellen Entscheidung (EuGH 24. 6. 2025, C-351/23, GR REAL, ECLI:EU:C:2025:474) musste sich der EuGH mit der Frage auseinandersetzen, ob Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Zwangsvollstreckung an ihrem Familienheim die Rechtmäßigkeit der Eigentumsübertragung auf einen Dritten bestreiten können.
Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

