RL 2001/83/EG ; RL 2000/31/EG ; Art 34 AEUV
Ferner dürfen die MS Werbeaktionen für den Bezug solcher Arzneimittel verbieten, wenn damit Gutscheine für nachfolgende Bestellungen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie von Gesundheits- und Pflegeprodukten angeboten werden.

