Die Entscheidung des EuGH in der Rs konkretisiert die unionsrechtlichen Anforderungen an die AGB-Kontrolle von Sportverbandsregelungen und schärft zugleich das Verständnis des europäischen Verbraucherbegriffs. Der Beitrag ordnet in die Linie der EuGH-Rechtsprechung zur KlauselRL 93/13/EWG ein und verdeutlicht die Funktion des Verbraucherbegriffs als unionsrechtliche Schutzkategorie. Im Zentrum steht die Frage, wie weit die unionsrechtliche Missbrauchskontrolle reicht und welche Grenzen der Regelungsautonomie von Verbänden im Lichte der Grundfreiheiten und des Verbraucherschutzes bestehen.

