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Polnisches Justizsystem: Ein Spruchkörper der Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts ist kein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht

RechtsprechungJudikaturN. N.ZfRV 2024/16ZfRV 2024, 21 - 22 Heft 1 v. 29.2.2024

Art 19 Abs 1 Unterabs 2 EUV; Art 267 AEUV

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