Die Bestimmung des § 97 ABGB schützt den wohnungsbedürftigen Ehegatten vor Störungshandlungen des verfügungsbefugten Ehepartners. Bei § 97 ABGB handelt es sich jedoch um kein autonomes Rechtsinstitut; vielmehr finden sich in anderen Rechtsordnungen vergleichbare Ansprüche, die sich jedoch im Detail von § 97 ABGB unterscheiden. Im vorliegenden Beitrag soll der in § 97 ABGB verankerte Wohnungserhaltungsanspruch aus rechtsvergleichender Perspektive betrachtet und mit den Bestimmungen des § 1361b BGB sowie Art 169 ZGB verglichen werden. Damit der Rahmen des gegenständlichen Beitrags nicht gesprengt wird, beschränkt sich die Untersuchung auf die Rechtsbereiche des sachlichen Schutzbereichs (sohin der von den Bestimmungen erfassten Wohnung), die Verfügungsbefugnis sowie den Anspruchsinhalt.

