Der EuGH musste sich in einer aktuellen Entscheidung (EuGH C-109/23, Jemerak, ECLI:EU:C:2024:681) mit der Frage beschäftigen, ob auch die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags über eine Liegenschaft, die einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft gehört, den EU-Sanktionen gegen Russland widerspricht.

