Art 19 Abs 1 UAbs 2 EUV; Art 47 GRC
Der Wert der Rechtsstaatlichkeit gibt der Union als Rechtsgemeinschaft schlechthin ihr Gepräge und schlägt sich in Grundsätzen nieder, die rechtlich bindende Verpflichtungen für die MS enthalten.
Art 19 Abs 1 UAbs 2 EUV; Art 47 GRC
Der Wert der Rechtsstaatlichkeit gibt der Union als Rechtsgemeinschaft schlechthin ihr Gepräge und schlägt sich in Grundsätzen nieder, die rechtlich bindende Verpflichtungen für die MS enthalten.
