Die Sicherungsübereignung hat sich in China trotz der fehlenden gesetzlichen Überformung zu einer gängigen Kreditsicherungsform entwickelt, obwohl die besitzlose Fahrnishypothek 2007 eingeführt wurde. Dies zeigt, dass die gesetzlich normierten Sicherungsmittel den Bedarf der Kreditpraxis nicht hinreichend befriedigen können. Im Vergleich zu den kodifizierten Sicherungsformen bietet die Sicherungsübereignung im Allgemeinen den Vorteil der stärkeren Kontrolle des Sicherungsgegenstandes und bei Gesellschaftsanteilen der Möglichkeit der Beeinflussung der Geschäftsführung. Dennoch bleiben Fragen über die Begründung und Verwertung der Sicherungsübereignung sowie das Innen- und Außenverhältnis zwischen den Parteien offen. Der vorliegende Beitrag versucht, hierzu Lösungsansätze zu präsentieren.

