Nachlassvertragsverfahren sind keine Neuigkeit im türkischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, hatte aber kaum Praxisrelevanz, da Konkursaufschub die angesuchte Sanierungsmöglichkeit war. Jedoch wurde 2016 der Weg zum Konkursaufschub gem Art 4 der Rechtsverordnung mit Gesetzeskraft mit Nr 656 versperrt und anschließend wurde er als Rechtsinstitut aus dem türkischen Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetz (İİK) mit der Gesetzänderungsnummer 7101 abgeschafft. Somit erlangte das nunmehr neugeregelte Nachlassvertragsverfahren als Sanierungsmöglichkeit eine große Bedeutung und auch Praxisrelevanz.