Soll ein Exekutionstitel in einem anderen Mitgliedstaat für oder gegen einen Rechtsnachfolger vollstreckt werden, kann es aufgrund unterschiedlicher nationalstaatlicher Handhabungen der Rechtsnachfolge zu systematischen Problemen kommen. Das betrifft insb Fälle, in denen ein Exekutionstitel zwar "materiell" für oder gegen den Rechtsnachfolger Vollstreckbarkeitswirkung entfaltet, die Rechtsnachfolge allerdings aus dem Titel selbst nicht ersichtlich ist. Umstritten ist idZ auch die Frage der internationalen Zuständigkeit für Titelergänzungsklagen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Probleme für den Anwendungsbereich der EuGVVO.