Am 24. 2. 2023 sei das HinweisgeberInnenschutzgesetz ("HSchG") kundgemacht worden. Es habe die 2019 erlassene RL (EU) 2019/1937 zur Verstärkung des Schutzes von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sog "EU-Whistleblower-Richtlinie"), umgesetzt, wenn auch zwei Jahre später, als von der RL gefordert. Das Autorenteam fasst die wichtigsten Aspekte für Unternehmen, aber auch Kritikpunkte, im Beitrag zusammen.