Mit BGBl I 2023/6 sei das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) veröffentlicht worden. Damit sei die RL (EU) 1937/2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie), in nationales Recht umgesetzt worden. Neben Arbeitnehmer:innen seien auch Mitglieder eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Rechtsträgers vom persönlichen Geltungsbereich des HSchG umfasst. Nach einem Überblick über das HSchG werden im Beitrag seine Auswirkungen auf den Aufsichtsrat dargestellt.