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Zeiterfassung mittels Fingerscan

ArbeitsrechtARD 5754/1/2007 Heft 5754 v. 6.3.2007

§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG - Die Kontrolle der Arbeitszeit der Mitarbeiter mittels personenbezogener biometrischer Daten (Fingerscanning) berührt die Menschenwürde und bedarf daher für ihre Zulässigkeit gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG der Zustimmung des Betriebsrats.

OGH 20. 12. 2006, 9 ObA 109/06d

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