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Neue EU-Regeln für Tarifverträge für "Solo-Selbständige" Der Leitlinienentwurf der Kommission zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen

BeitragAufsatzSophie SchwertnerZAS 2022/33ZAS 2022, 199 - 204 Heft 4 v. 14.7.2022

Es ist arbeitsrechtliches Allgemeingut, dass kollektive Verhandlungs- und Vertragsmechanismen ein adäquates Mittel zur Gewährleistung angemessener Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen sein können. Kollektive Verträge zum Schutz Selbständiger drohen jedoch mit dem unionsrechtlichen Kartellverbot (Art 101 Abs 1 AEUV) in Konflikt zu geraten. Mit dem vorliegenden Leitlinienentwurf strebt die Europäische Kommission eine Klarstellung an, unter welchen Umständen das EU-Wettbewerbsrecht solchen kollektiven Vereinbarungen Solo-Selbständiger nicht entgegensteht.

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