§ 7b Abs 3 AVRAG aF; § 19 LSD-BG
Die Verpflichtung ausländischer AG gem § 7b Abs 3 AVRAG aF, spätestens eine Woche vor Arbeitsantritt eine Entsendemeldung zu erstatten, kann im Sinne der Judikatur des EuGH (wie auch iSd Art 9 Abs 1 Durchsetzungs-RL 2014/67/EU ) nicht mehr als verhältnismäßig qualifiziert werden.